Die Möglichkeiten für eine private Unterkunft sind gesetzlich eingeschränkt. Von der Anspruchsnahme
dieser "Leistungen" auf dem Schwarzen Markt sollte man abraten, da dies für Sie und Ihre
"Gastfamilie" unangenehme Konsequenzen haben kann.
Die Touristen dürfen
nur in Häusern untergebracht werden, die auch eine Lizenz des Ministeriums für das
Fremdenverkehr besitzen. Diese Regelung wird auch überwacht. Ausnahme bilden die Fälle,
in denen man länger als ein halbes Jahr in einer Unterkunft verbringen möchte. In dem
Falle ist die legale private Unterbringung auch in einer "nicht zugelassenen" Unterkunft möglich.